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   BFH, 15.12.1986 - VIII R 61/86   

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https://dejure.org/1986,17574
BFH, 15.12.1986 - VIII R 61/86 (https://dejure.org/1986,17574)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1986 - VIII R 61/86 (https://dejure.org/1986,17574)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1986 - VIII R 61/86 (https://dejure.org/1986,17574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Auseinandersetzung mit den Argumenten der angefochtenen Entscheidung zur Revisionsbegründung - Unzulässigkeit einer Revision wegen unzureichender Auseinandersetzung mit der Vorentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

    Auszug aus BFH, 15.12.1986 - VIII R 61/86
    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84 (BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428) ergebe sich nichts Gegenteiliges.

    Das FG hat die Revision zugelassen, weil nach seiner Auffassung aus der folgenden Formulierung in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428 auch das Gegenteil der von ihm vertretenen Ansicht entnommen werden könnte: "Ein Verlust kann bereits in dem Jahr erfaßt werden, in dem mit einer Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist.

    Aus der vorstehend wiedergegebenen Formulierung in dem Urteil in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428 sei für den Streitfall zu folgern, daß der geltend gemachte Auflösungsverlust auch in 1975 geltend gemacht werden könne.

    Ohne auf die Überlegungen der Vorentscheidung einzugehen, folgern die Kläger unter I. der Revisionsbegründungsschrift aus den beiden Sätzen des Urteils in BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, wegen dessen das FG die Revision zugelassen hat, lediglich, "daß der Verlust im Streitfall auch in 1975 erfolgen kann".

    Anmerkung: Zur materiellen Rechtsfrage siehe u. a. Urteile des BFH vom 02.10.1984 VIII R 20/84 BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428 sowie vom 09.09.1986 VIII R 95/85 BFH/NV 1986, 731.

  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 95/85

    Nachträgliche Anschaffungskosten für Gesellschaftsanteile auf Grund der

    Auszug aus BFH, 15.12.1986 - VIII R 61/86
    Anmerkung: Zur materiellen Rechtsfrage siehe u. a. Urteile des BFH vom 02.10.1984 VIII R 20/84 BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428 sowie vom 09.09.1986 VIII R 95/85 BFH/NV 1986, 731.
  • RFH, 17.02.1937 - VI A 485/36
    Auszug aus BFH, 15.12.1986 - VIII R 61/86
    Der Gewinn bzw. Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft sei grundsätzlich in dem Jahr zu erfassen, in dem die Verteilung des Vermögens abgeschlossen werde (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 17. Februar 1937 VI A 485/36, RStBl 1937, 963), bzw. in dem Jahr, in dem feststehe, daß kein Vermögen verteilt werde (L. Schmidt, Einkommensteuergesetz, 4. Aufl., 1985, § 17 Anm. 32).
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